BFSG-Pflicht seit Juni 2025: Was Ihre Website in Sachsen-Anhalt erfüllen muss
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BFSG-Pflicht seit Juni 2025: Was Ihre Website in Sachsen-Anhalt erfüllen muss

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Welche Unternehmen betroffen sind, was technisch umzusetzen ist, welche Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen — mit Sachsen-Anhalt-spezifischen Hinweisen zur Marktüberwachung.

Arnold Wender

Arnold Wender

Webdesigner & Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt — ob Handwerker in Halberstadt, Fachhandel in Magdeburg oder Dienstleister in Halle (Saale) — gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie für Konzerne. Was das konkret bedeutet, welche Ausnahmen existieren und wie Sie Compliance nachweisen — dieser Artikel gibt eine vollständige, praxisorientierte Übersicht.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Anwendungsbereich

Das BFSG gilt für Wirtschaftsakteure, die folgende Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland anbieten:

  • Websites und mobile Anwendungen für Verbraucher
  • E-Commerce-Plattformen (Online-Shops)
  • Banking und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books und E-Reader
  • Tickets und Check-In-Systeme

Wichtig: Das BFSG gilt für B2C-Dienste. Rein interne B2B-Anwendungen ohne Verbraucherkontakt fallen grundsätzlich nicht unter die Verordnung.

Ausnahmen: Kleinstunternehmen

Das BFSG enthält eine bedeutende Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 BFSG):

Kleinstunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht überschreitet.

Wenn Ihr Unternehmen beide Kriterien erfüllt (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Millionen Euro Umsatz), sind Sie vom BFSG ausgenommen — aber: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte wie E-Reader oder Fahrscheinautomaten.

Wann gilt eine unverhältnismäßige Last?

Selbst für betroffene Unternehmen sieht das BFSG eine Ausnahme vor, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Last darstellt (§ 16 BFSG). Dabei wird geprüft:

  • Verhältnis der Kosten zum Nutzen für Personen mit Behinderungen
  • Geschätzter Nutzen für die betroffene Bevölkerungsgruppe
  • Häufigkeit und Dauer der Nutzung

Die unverhältnismäßige Last muss aktiv dokumentiert und begründet werden — sie ist keine automatische Ausnahme.

Was technisch umzusetzen ist

WCAG 2.2 Level AA als Mindeststandard

Das BFSG verweist auf die EN 301 549 als harmonisierten Standard, die wiederum auf WCAG 2.2 Level AA aufbaut. Die vier Grundprinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein
  2. Bedienbar: Alle Funktionen müssen per Tastatur nutzbar sein
  3. Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein
  4. Robust: Inhalte müssen von Hilfstechnologien korrekt interpretiert werden

Technische Pflichtanforderungen im Überblick

1. Farbkontrast

SituationMindest-Kontrastverhältnis
Normaler Text (< 18pt)4,5:1
Großer Text (≥ 18pt oder ≥ 14pt fett)3,0:1
Benutzeroberflächen-Komponenten und grafische Objekte3,0:1

Werkzeug zur Prüfung: WebAIM Contrast Checker

2. Tastaturzugänglichkeit

  • Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare, Dialoge) müssen per Tab-Taste erreichbar sein
  • Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen fokussierbaren Elementen (WCAG 2.4.7)
  • Kein Keyboard-Trap: Benutzer muss immer aus Komponenten heraus navigieren können
  • Skip-Navigation-Link: „Zum Inhalt springen” als erstes Element der Seite
<!-- Skip-Navigation-Link — erstes Element im <body> -->
<a
  href="#main-content"
  class="sr-only focus:not-sr-only focus:fixed focus:top-4 focus:left-4 focus:z-50 focus:px-4 focus:py-2 focus:bg-primary-600 focus:text-white focus:rounded"
>
  Zum Inhalt springen
</a>

3. Alternativtexte

  • Jedes informative Bild benötigt einen beschreibenden alt-Text
  • Dekorative Bilder erhalten alt="" (leerer Alt-Text)
  • Komplexe Grafiken (Diagramme, Infografiken) benötigen eine Langbeschreibung
<!-- Informatives Bild -->
<img src="/images/team.webp" alt="Team Wender Media in unserem Büro in Halle (Saale)" />

<!-- Dekoratives Bild -->
<img src="/images/deco-wave.svg" alt="" role="presentation" />

4. Formulare und Fehlerbehandlung

  • Jedes Formularfeld benötigt ein programmatisch verknüpftes <label>
  • Fehlermeldungen müssen spezifisch und konstruktiv sein (WCAG 3.3.1)
  • Pflichtfelder müssen als solche gekennzeichnet sein
<label for="email">
  E-Mail-Adresse <span aria-hidden="true">*</span>
  <span class="sr-only">(Pflichtfeld)</span>
</label>
<input
  type="email"
  id="email"
  name="email"
  required
  aria-describedby="email-error"
  aria-invalid="false"
/>
<p id="email-error" role="alert" class="hidden text-red-600 text-sm mt-1">
  Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
</p>

5. Sprachauszeichnung

<html lang="de">

6. Überschriften-Hierarchie

  • Pro Seite exakt eine <h1>
  • Keine Überschriften-Ebenen überspringen (kein H1 → H3)
  • Überschriften dürfen nicht rein dekorativ eingesetzt werden

7. Touch-Targets (Mobile)

WCAG 2.5.8 (Level AA, neu in WCAG 2.2) schreibt 24×24 CSS Pixel vor. In der Praxis: Verwenden Sie mindestens 44×44 Pixel für alle Buttons und Links — das ist die sicherere BFSG-konforme Umsetzung.

8. Barrierefreiheitserklärung

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, eine Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen (§ 12 BFSG). Diese muss enthalten:

  • Status der Konformität (vollständig, teilweise oder nicht konform)
  • Nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung
  • Kontaktmöglichkeit für Nutzer mit Barriereproblemen
  • Schlichtungsverfahren

Durchsetzung und Bußgelder in Sachsen-Anhalt

Marktüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt

Die Durchsetzung des BFSG liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. In Sachsen-Anhalt ist zuständig:

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Marktüberwachung)
  • Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Sachsen-Anhalt als Anlaufstelle für Bürger
  • Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (LfD SA) ist für DSGVO-Verstöße auf Websites zuständig — relevant bei barrierefreiheitsrelevanten Datenschutzseiten

Beschwerden können auch von Verbraucherverbänden und Behindertenverbänden eingereicht werden. In Sachsen-Anhalt ist der Landesverband der Gehörlosen und der Blinden- und Sehbehindertenverband aktiv bei der Begleitung von Barrierefreiheitsthemen.

Bußgelder

VerstoßBußgeld (max.)
Fehlende Barrierefreiheitserklärung10.000 €
Keine BFSG-konforme Rückmeldestelle10.000 €
Bereitstellung nicht barrierefreier Produkte/Dienste100.000 €

Diese Bußgelder können für jeden einzelnen festgestellten Verstoß verhängt werden.

Schlichtungsverfahren

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen ein Schlichtungsverfahren anbieten. Die Schlichtungsstelle BFSG übernimmt diese Funktion — die Teilnahme ist für Unternehmen verpflichtend, wenn ein Nutzer das Verfahren initiiert.

BFSG-relevante Branchen in Sachsen-Anhalt

Arztpraxen und Heilpraktiker

Arztpraxen sind BFSG-pflichtig, wenn sie mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen oder den Umsatzschwellenwert überschreiten. Besonders kritisch: Terminbuchungssysteme, Online-Formulare für Patienten und die Kontaktseite müssen WCAG 2.2 AA entsprechen. Mehr dazu in unserem Artikel zu Websites für Ärzte.

Anwälte und Steuerberater

Kanzleien mit eigenem Webauftritt für Mandantenakquise fallen unter das BFSG. Besonders häufige Lücken: Kontaktformulare ohne Labels, PDF-Dokumente ohne Alternativtexte, fehlende Sprachauszeichnung. Details unter Webdesign für Anwälte.

Online-Shops und Handelsunternehmen

E-Commerce-Plattformen sind explizit im BFSG-Anwendungsbereich genannt (§ 1 Abs. 3 Nr. 6). Checkout-Prozesse, Produktseiten, Suchfunktionen und Warenkorb müssen vollständig WCAG 2.2 AA konform sein.

Compliance-Checkliste

Nutzen Sie unseren BFSG-Compliance-Checker für eine automatisierte Erstprüfung. Für die manuelle Überprüfung:

  • Farbkontrast aller Texte mit Contrast Checker prüfen
  • Keyboard-Navigation durch die gesamte Website testen (ohne Maus)
  • Alle Bilder auf Alt-Texte prüfen
  • Formular-Labels programmatisch mit Feldern verknüpft?
  • Überschriften-Hierarchie: genau eine H1, keine Sprünge
  • <html lang="de"> gesetzt?
  • Skip-Navigation-Link vorhanden?
  • Touch-Targets mindestens 44×44 Pixel?
  • Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht?
  • Rückmeldestelle (E-Mail oder Formular) für Barriereprobleme eingerichtet?

Fazit: Barrierefreiheit als Investition in Sachsen-Anhalt

Das BFSG erzwingt eine Mindestqualität, die viele Websites ohnehin haben sollten. Eine barrierefreie Website erreicht 15–20% der Bevölkerung, die mit Einschränkungen lebt — in Sachsen-Anhalt mit ca. 2,18 Millionen Einwohnern also über 300.000 potenzielle Kunden, die Sie sonst ausschließen.

Wir überprüfen Ihren bestehenden Webauftritt auf BFSG-Konformität und setzen fehlende Anforderungen rechtssicher um. Persönliche Erstberatung kostenlos — sprechen Sie uns direkt in unserem Büro in Halle (Saale) oder per E-Mail an: Kontakt aufnehmen.

Arnold Wender, SEO-Experte

Webdesigner & Geschäftsführer

Arnold Wender ist Gründer und Geschäftsführer der Webdesign-Agentur Wender Media in Halle (Saale). Mit über 18 Jahren Erfahrung in Webdesign und digitaler Kommunikation entwickelt er maßgeschneiderte Webprojekte für Unternehmen in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus.

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