BFSG seit Juni 2025 verpflichtend

BFSG-Compliance-Checker

Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit nach dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kostenlos, sofort, ohne Registrierung.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites und digitale Dienste von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Jahresumsatz.

Was prüft der BFSG-Checker?

Alt-Texte

Alle Bilder müssen beschreibende Alt-Attribute haben (WCAG 1.1.1).

Farbkontrast

Mindestkontrastverhältnis 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (WCAG 1.4.3).

Semantische Struktur

Korrekte Überschriftenhierarchie, Landmark-Rollen und HTML-Semantik (WCAG 1.3.1).

Formular-Labels

Jedes Formularfeld benötigt ein verknüpftes Label-Element (WCAG 1.3.1).

Sprach-Attribut

Das lang-Attribut im HTML-Element ermöglicht korrekte Sprachausgabe von Screenreadern (WCAG 3.1.1).

Tastatur-Navigation

Alle interaktiven Elemente müssen per Tastatur erreichbar sein (WCAG 2.1.1).

Focus-Indikatoren

Fokusring muss sichtbar sein (WCAG 2.4.7).

ARIA-Labels

Interaktive Elemente ohne sichtbaren Text brauchen aria-label (WCAG 4.1.2).

Barrierefreiheits-Erklärung

Link zur Barrierefreiheitserklärung (Pflicht nach EU Web Accessibility Directive / BFSG §12).

BFSG-konforme Website entwickeln lassen

Wir entwickeln Websites, die von Anfang an barrierefrei sind — WCAG 2.2 AA konform, BFSG-ready.

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