BFSG-Compliance-Checker
Prüfen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit nach dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kostenlos, sofort, ohne Registrierung.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites und digitale Dienste von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Jahresumsatz.
Was prüft der BFSG-Checker?
Alt-Texte
Alle Bilder müssen beschreibende Alt-Attribute haben (WCAG 1.1.1).
Farbkontrast
Mindestkontrastverhältnis 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (WCAG 1.4.3).
Semantische Struktur
Korrekte Überschriftenhierarchie, Landmark-Rollen und HTML-Semantik (WCAG 1.3.1).
Formular-Labels
Jedes Formularfeld benötigt ein verknüpftes Label-Element (WCAG 1.3.1).
Sprach-Attribut
Das lang-Attribut im HTML-Element ermöglicht korrekte Sprachausgabe von Screenreadern (WCAG 3.1.1).
Tastatur-Navigation
Alle interaktiven Elemente müssen per Tastatur erreichbar sein (WCAG 2.1.1).
Focus-Indikatoren
Fokusring muss sichtbar sein (WCAG 2.4.7).
ARIA-Labels
Interaktive Elemente ohne sichtbaren Text brauchen aria-label (WCAG 4.1.2).
Barrierefreiheits-Erklärung
Link zur Barrierefreiheitserklärung (Pflicht nach EU Web Accessibility Directive / BFSG §12).
BFSG-konforme Website entwickeln lassen
Wir entwickeln Websites, die von Anfang an barrierefrei sind — WCAG 2.2 AA konform, BFSG-ready.
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